74.23 Glaserarbeiten
74.30 Isolierglas
74.40 Glaskonstruktionen
Gerichtssachverständige und Sachverständige in behördlichem Auftrag.
Werden Sachverständige von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde herangezogen, so handeln sie in gerichtlichem (behördlichem) Auftrag. Sie treten zu ihrem Auftraggeber in ein öffentlich-rechtliches Verhältnis. Sie unterstützen das Gericht oder die Verwaltungsbehörde bei Ermittlungen und ergänzen das dort fehlende Fachwissen. Zu den Verfahrensparteien treten sie in kein Rechtsverhältnis.
(Quelle: HV der Gerichtssachverständigen)
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Ing. Johannes Schön
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